Ökopunkte sind die Werteinheit, in der ökologische Aufwertungsmaßnahmen bewertet werden. Das Ökokonto ist dabei kein Geldkonto, sondern ein Maßnahmenkonto: Wer eine naturschutzfachliche Aufwertung durchführt — etwa eine Streuobstwiese pflanzt, einen asphaltierten Parkplatz entsiegelt oder gebäudebrütenden Arten dauerhafte Nisthilfen bietet — bekommt eine entsprechende Punktzahl gutgeschrieben.
Diese Punkte können Sie später bei eigenen Bauvorhaben als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft einlösen. Oder Sie verkaufen sie über Flächenagenturen an andere Vorhabenträger.
Bundesweit geregelt im Bundesnaturschutzgesetz, konkret ausgestaltet in jedem Bundesland. In Baden-Württemberg durch die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) vom 19. Dezember 2010. Zuständig sind die unteren Naturschutzbehörden.
Wichtig für die Praxis: Es gibt zwei unterschiedliche Ökokonto-Systeme, die oft verwechselt werden.
Für vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Außenbereich — Straßenbau, Leitungsbau, Abbauvorhaben, Baumaßnahmen im unbeplanten Außenbereich. Geführt bei den unteren Naturschutzbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte).
Für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in der Bauleitplanung (Baugebiete). Geregelt im Baugesetzbuch, geführt von den Städten und Gemeinden.
Für Bauherren im Außenbereich ist in der Regel das naturschutzrechtliche Ökokonto relevant. Wer im Gemeindegebiet baut, kommt in Kontakt mit dem bauplanungsrechtlichen Ökokonto.
Ein Bauherr plant ein Einfamilienhaus auf einem 800 m² Grundstück am Ortsrand. Durch Versiegelung und Beseitigung einer Obstwiese entsteht ein Eingriff von etwa 15.000 Ökopunkten. Diese müssen kompensiert werden.
Die Preisspanne liegt je nach Region und Maßnahmentyp bei 0,50 bis 2,50 € pro Punkt. Berechnung daher nur als Orientierung.
Punktangaben orientieren sich an der ÖKVO-Bewertungsanlage und sind projektabhängig. Entscheidend ist ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde und die fachliche Bewertung durch einen Gutachter.
Die Bewertung richtet sich nach der Anlage 2 der Ökokonto-Verordnung und wird durch Gutachter ermittelt. Die folgenden Werte sind typische Richtwerte für Baden-Württemberg — exakte Punkte ergeben sich aus Flächengröße, Ausgangsbiotop, Zielbiotop und Pflegekonzept.
Quelle: ÖKVO Anlage 2 und Praxiswerte aus Flächenagentur-BW-Vermittlungen. Verbindlich ist die Bewertung durch einen anerkannten Gutachter.
Das Ökokonto-System ist Ländersache. Die Details und Preise unterscheiden sich teils erheblich.
Die Preisangaben sind Richtwerte aus öffentlichen Verkaufslisten der Flächenagenturen und unterliegen Marktschwankungen. Für Ihr konkretes Bundesland finden Sie genauere Angaben bei der zuständigen Landesanstalt oder Flächenagentur.
Ökopunkte sind eine ungewöhnliche Wertanlage: Sie werden nicht nur bevorratet, sondern verzinst. In Baden-Württemberg steigen die gutgeschriebenen Punkte pro Jahr nach Maßnahmenumsetzung um 3 Prozent — belohnt wird also langfristige ökologische Entwicklung.
Der Handel funktioniert in mehreren Formen:
Wichtig: Ein Punkt ist nur so viel wert, wie ein Vorhabenträger bereit ist, dafür zu zahlen. In wirtschaftlich aktiven Regionen mit viel Bautätigkeit (Großraum Stuttgart, München, Rhein-Main) sind Ökopunkte deutlich teurer als in strukturschwachen Gebieten.
Wir helfen Ihnen dabei, Artenschutz-Maßnahmen an Ihrem Bauvorhaben so zu planen, dass sie sowohl rechtlich erforderlich als auch ökopunktewirksam sind — zum Beispiel durch fachgerechten Einbau von Nisthilfen in die Fassade oder Fledermausquartieren unter der Dachhaut.
Unser Partner Förderheld bietet kostenlose Beratung zu allen Fördermitteln — auch zur Kombination mit Ökopunkten, wenn KfW-Programme genutzt werden sollen.