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Ökokonto-Verordnung

Aus der Pflicht wird ein Guthaben

Das Ökopunkte-System verwandelt ökologische Aufwertungsmaßnahmen in handelbare Werteinheiten. Wer Natur aufwertet, sammelt Punkte — und kann sie später für eigene Bauvorhaben einlösen oder verkaufen.

Was sind Ökopunkte?

Ökopunkte sind die Werteinheit, in der ökologische Aufwertungsmaßnahmen bewertet werden. Das Ökokonto ist dabei kein Geldkonto, sondern ein Maßnahmenkonto: Wer eine naturschutzfachliche Aufwertung durchführt — etwa eine Streuobstwiese pflanzt, einen asphaltierten Parkplatz entsiegelt oder gebäudebrütenden Arten dauerhafte Nisthilfen bietet — bekommt eine entsprechende Punktzahl gutgeschrieben.

Diese Punkte können Sie später bei eigenen Bauvorhaben als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft einlösen. Oder Sie verkaufen sie über Flächenagenturen an andere Vorhabenträger.

Rechtsgrundlage
§ 16 BNatSchG + Landes-Ökokonto-Verordnungen

Bundesweit geregelt im Bundesnaturschutzgesetz, konkret ausgestaltet in jedem Bundesland. In Baden-Württemberg durch die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) vom 19. Dezember 2010. Zuständig sind die unteren Naturschutzbehörden.

Zwei Arten von Ökokonten

Wichtig für die Praxis: Es gibt zwei unterschiedliche Ökokonto-Systeme, die oft verwechselt werden.

1. Naturschutzrechtliches Ökokonto

Für vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Außenbereich — Straßenbau, Leitungsbau, Abbauvorhaben, Baumaßnahmen im unbeplanten Außenbereich. Geführt bei den unteren Naturschutzbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte).

2. Bauplanungsrechtliches Ökokonto

Für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in der Bauleitplanung (Baugebiete). Geregelt im Baugesetzbuch, geführt von den Städten und Gemeinden.

Für Bauherren im Außenbereich ist in der Regel das naturschutzrechtliche Ökokonto relevant. Wer im Gemeindegebiet baut, kommt in Kontakt mit dem bauplanungsrechtlichen Ökokonto.

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus im Außenbereich (BW)

Ein Bauherr plant ein Einfamilienhaus auf einem 800 m² Grundstück am Ortsrand. Durch Versiegelung und Beseitigung einer Obstwiese entsteht ein Eingriff von etwa 15.000 Ökopunkten. Diese müssen kompensiert werden.

Option A: Ökopunkte kaufen

Benötigte Ökopunkte für Ausgleich15.000
Marktpreis pro Punkt (BW, Stand 2024)~1,20 €
Zusätzliche Abwicklung (Gutachten, Flächenagentur)~2.000 €
Gesamtkosten~20.000 €

Die Preisspanne liegt je nach Region und Maßnahmentyp bei 0,50 bis 2,50 € pro Punkt. Berechnung daher nur als Orientierung.

Option B: Eigene Aufwertung am Grundstück

Nisthilfen Mauersegler/Fledermäuse (8 Kästen)~2.000 P.
Fassaden- und Dachbegrünung (60 m²)~4.000 P.
Heimische Heckenpflanzung (40 m lfd.)~3.000 P.
Entsiegelung / versickerungsfähiger Belag~2.500 P.
Blühflächen / Magerwiese (150 m²)~3.500 P.
Eigenleistung, vor Ort~15.000 P.

Punktangaben orientieren sich an der ÖKVO-Bewertungsanlage und sind projektabhängig. Entscheidend ist ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde und die fachliche Bewertung durch einen Gutachter.

Welche Maßnahmen bringen wie viele Punkte?

Die Bewertung richtet sich nach der Anlage 2 der Ökokonto-Verordnung und wird durch Gutachter ermittelt. Die folgenden Werte sind typische Richtwerte für Baden-Württemberg — exakte Punkte ergeben sich aus Flächengröße, Ausgangsbiotop, Zielbiotop und Pflegekonzept.

Maßnahme
Ökopunkte
Bezug
Entsiegelung asphaltierter Fläche → Magerwiese
~25–35 P.
pro m²
Streuobstwiese anlegen
~18–28 P.
pro m²
Heimische Hecke pflanzen (Schlehe, Weißdorn, Wildrose)
~60–90 P.
pro m lfd.
Fassaden-/Dachbegrünung extensiv
~40–80 P.
pro m²
Nisthilfen für Mauersegler (fest verbaut)
~250–500 P.
pro Brutplatz
Fledermaus-Quartier am Gebäude
~300–600 P.
pro Quartier
Laichgewässer für Amphibien neu anlegen
~40–70 P.
pro m²
Urwaldparzelle (Nutzungsverzicht Wald)
~40.000 P.
pro Hektar

Quelle: ÖKVO Anlage 2 und Praxiswerte aus Flächenagentur-BW-Vermittlungen. Verbindlich ist die Bewertung durch einen anerkannten Gutachter.

Bundesländer im Vergleich

Das Ökokonto-System ist Ländersache. Die Details und Preise unterscheiden sich teils erheblich.

Baden-Württemberg
~1,20 €/Punkt
Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) seit 2011. Handel etabliert über Flächenagentur BW. Mindestens 2.000 m² und 10.000 Punkte pro Maßnahme.
Bayern
~0,80–1,50 €/Punkt
Bayerisches Naturschutzgesetz + Kompensationsverordnung. Ökokonten bei den unteren Naturschutzbehörden. Bayerische Kompensationsverordnung regelt Details.
Nordrhein-Westfalen
~1,00–2,00 €/Punkt
Landesnaturschutzgesetz + Kompensationsverzeichnisverordnung. Zentrales Kompensationsverzeichnis. Preise tendenziell höher als im Süden.
Niedersachsen
~0,70–1,20 €/Punkt
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG. Ökopunkte zählen auch für städtebauliche Eingriffe anrechenbar.

Die Preisangaben sind Richtwerte aus öffentlichen Verkaufslisten der Flächenagenturen und unterliegen Marktschwankungen. Für Ihr konkretes Bundesland finden Sie genauere Angaben bei der zuständigen Landesanstalt oder Flächenagentur.

Verzinsung und Handel

Ökopunkte sind eine ungewöhnliche Wertanlage: Sie werden nicht nur bevorratet, sondern verzinst. In Baden-Württemberg steigen die gutgeschriebenen Punkte pro Jahr nach Maßnahmenumsetzung um 3 Prozent — belohnt wird also langfristige ökologische Entwicklung.

Der Handel funktioniert in mehreren Formen:

Wichtig: Ein Punkt ist nur so viel wert, wie ein Vorhabenträger bereit ist, dafür zu zahlen. In wirtschaftlich aktiven Regionen mit viel Bautätigkeit (Großraum Stuttgart, München, Rhein-Main) sind Ökopunkte deutlich teurer als in strukturschwachen Gebieten.

So gehen Sie konkret vor

Wir helfen Ihnen dabei, Artenschutz-Maßnahmen an Ihrem Bauvorhaben so zu planen, dass sie sowohl rechtlich erforderlich als auch ökopunktewirksam sind — zum Beispiel durch fachgerechten Einbau von Nisthilfen in die Fassade oder Fledermausquartieren unter der Dachhaut.

Brauchen Sie konkrete Hilfe?

Unser Partner Förderheld bietet kostenlose Beratung zu allen Fördermitteln — auch zur Kombination mit Ökopunkten, wenn KfW-Programme genutzt werden sollen.